Neue Standesregeln beim IVD – Verbraucher bleiben ungeschützt

IVD  – Markenzeichen von fragwürdigem Wert

Ein Kommentar von Stephan Probst

Es ist schon beeindruckend, in welcher zweifelhaften Weise der Maklerverband IVD erneut versucht die Verbraucher zu täuschen. Heißt es in der Pressemitteilung auf Verbaende.com vom 15.06. noch

Die Standesregeln des IVD sind ein wichtiger Bestandteil der Regeln für den Umgang von Immobilienmaklern untereinander und mit ihren Kunden”, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Pressesprecher des Immobilienverbands IVD. “Die Standesregeln dienen deshalb aktiv dem Schutz von Verbrauchern. Der IVD setzt damit seinen konsequenten Weg für den Schutz der Interessen von Verbrauchern bei Immobiliengeschäften fort”, so Schick. (vollständiger Pressetext)

so ist in den offziellen neuen Standesregeln des IVD nichts wirklich Verbraucherschützendes zu finden bzw. das Wenige, was dafür sprechen könnte, spiegelt nicht mehr als die aktuelle Rechtsprechung und ein paar Notwendigkeiten zur Provisionssicherung der Makler wider.

Viel Trara um nichts, was dem Verbraucher nutzt? So müssen die neuen Regeln wohl gesehen werden. Sie schließen sich damit nahtlos an die vielen Versprechungen der Vergangenheit an, die da u.a. wären: Eigenzertifizierung der IVD Mitglieder auf unbekannter Basis mit Wert für den Verbraucher gleich Null, weil ohne Zertifizierungslegitimation – eine Verbrauchertäuschung. Oder die zugesicherten Eigenschaften und Pflichten der Verbandsmitglieder die niemand verfolgt, geschweige denn ahnded (z.B. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, Fortbildung) – ebenfalls eine Verbrauchertäuschung.

Bezeichnend ist hingegen, dass der Verband sich offensichtlich genötigt sah, das Untereinander unter den Verbandsmitgliedern im Alltag sowie bei Gemeinschaftsgeschäften neu zu regeln. Hier wurden in der Tat die Standesregeln verschärft und dem Verband verbesserte Mittel zum Ausschluss von Quertreibern an die Hand gegeben. Allerdings bleiben auch hier den Mitgliedern hinreichend Hintertürchen offen, so dass der Ausschluss eines Mitgliedes wegen Verfehlungen im Bezug auf die Standesregeln weiterhin eher unwahrscheinlich erscheint.

Ebenfalls von merkwürdigem Charakter ist, dass der IVD Bundesverband, die von ihm als verbraucherschützend bezeichneten Standesregeln bis heute nicht auf seiner Domain veröffentlicht oder zumindest so gut versteckt hat, dass sie trotz intensiver Suche nicht zu finden sind. Darf Verbraucher nicht lesen, was ihm zum Vorteil gereichen soll? Hier ist es ähnlich wie bei der kürzlich eingerichteten Ombusstelle. Ja, der IVD stellt seinen Mitgliedern und deren Kunden nun einen Ombudsmann im Streitfall zur Seite. Nur welchem Verbraucher nützt dieser, wenn dessen Existenz weithin unbekannt ist. Die Einrichtung, auf der eigenen Domain weit, weit im Hintergrund, auf denen der Mitglieder faktisch nicht vorhanden. Wie soll Verbraucher sich schützen und wehren, wenn seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel -bewußt oder unbewußt- im Verborgenen gehalten werden. Da muss man sich dann nicht auch noch mit wenigen, fast zu vernachlässigende Streitfälle brüsten.

Die erste bekannte Veröffentlichung der Standesregeln (Stand 11.Juni 2010) fand beim IVD West statt, Süd hingegen scheint noch immer nach den Regeln aus  Mai 2006 zu arbeiten.

Nein, kein Verbraucher, kein Kritiker, kein Maklerkunde kann wirklich und ernsthaft verlangen, dass ein sich Interessenband umfänglich mit den Befindlichkeiten der Verbraucher befasst oder sie gar schützt. Was jedoch nicht sein kann ist, den Verbraucher fortwährend dahingehend zu täuschen, dass es an dem wäre. Organisierte Makler sind nicht automatisch die besseren Makler. Nicht solange nicht das gelebt, was behauptet wird. Und ein Markenzeichen wird erst zum Markenzeichen, wenn drin ist, was drauf steht. Alles andere ist Etikettenschwindel!

Was wäre aktiver Verbraucherschutz? Unter Verbraucherschutz würde ich z.B. verstehen:

  • dass  keine Rechnungen für Leistungen  geschrieben würden, wenn weder Verträge noch Ansprüche bestanden und ggf. vereinbarter Aufwendungsersatz in Höhe und Umfang rechtskonform abgerechnet würde.
  • wenn die Auftraggeber sehr detailliert über Vertragsinhalte aufgeklärt werden müßten (z.B. im Hinblick auf das bestehende Selbstvermarktungsrecht, auch bei Alleinaufträgen) und unzulässige Vertrags- und Verweisungsklauseln ebenso verschwinden würden, wie Kleingedrucktes.
  • dass Makler nicht hunderte von Objekte aufnehmen dürften, die kein Mensch ernsthaft bearbeiten kann.
  • wenn Qualifikationen durch Aushang oder Publikation (Web) offen zu Markte getragen werden müsste u.v.a.m.

2 Kommentare

  1. [...] This post was mentioned on Twitter by Stephan Probst. Stephan Probst said: Neue Standesregeln beim IVD – Verbraucher bleiben ungeschützt: IVD  – Markenzeichen von fragwürdigem Wert Ein Kom… http://bit.ly/aITZsd [...]

  2. [...] ging es um eine veröffentlichte Pressemitteilung auf Verbaende.com, deren Inhalt Anlass für einen Kommentar vom Autor und Branchenkritiker, Stephan Probst, [...]

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