Unternehmen Immobilien-Community

Ein neues Projekt hat der Autor, Verleger und Herausgeber von Immobilienratgebern, Stephan Probst, Immoverlag, für den Herbst diesen Jahres angekündigt. Die Community wird unabhängig vom den übrigen Verlagsaktivitäten betrieben werden.

Mit Immobilien-Community.com soll die Marktransparenz verbessert werden. Gleichzeitig wird es Austauschmöglichkeitenin in einem offenen Forum sowie eine Orientierungsmöglichkeit für Auftraggeber von Immobilien-Dienstleistungen der verschiedensten Art geben. Mehr wird allerdings noch nicht verraten ;-)

Immobilienmakler inkompetent – faul – frech – teuer

Die Mär vom erfolgreichen Immobilienmakler : Top oder Flop

In den vergangenen 6 Monaten sind eine Vielzahl von Stimmen zu dem Buchtitel “Immobilienmakler inkompetent – faul – frech – teuer” beim Immoverlag eingegangen. Erwartungsgemäß war die Resonanz sehr unterschiedlich. Autor Aaron Panoptes und Herausgeber Stephan Probst sehen sich in ihrer Zielsetzung: Verbraucherschutz, bestätigt.

Ziel des Buches war es nicht eine ganze Branche zu verunglimpfen, die ganz bestimmt ihre Berechtigung hat. Ziel war es vielmehr die Verbraucher über das unterschiedliche Leistungsniveau zu informieren, welches  sie beim Gang zum Makler erwartet.  Die schwarzen Schafe sollten getroffen werden und dies scheint tatsächlich gelungen, erklärt Autor Panoptes in einem Interview.

Natürlich haben auch einige Leser gefragt, ob der Autor sie denn für doof hielte. Natürlich nicht! Doch der Vorwurf von zu viel Gutmütigkeit, Naivität und zu großer Vertrauensseligkeit kommt ja nicht von ungefähr. Warum sind Verbraucher/Auftraggeber denn häufig am Ende unzufrieden, auch wenn sie es sich vielleicht nicht immer selbst eingestehen wollen, weil sie weniger Leistung bekommen als erwartet haben. Gute Leistung gibt’s halt nur beim Profi und den gilt es zu finden bzw. zu beauftragen. Hierbei soll das Buch helfen.

Das es dies durchaus kann, zeigen andere Stimmen. Z.B.: “Dank an den Autor, der mich durch seine Hinweise vor Schlimmeren bewahrt hat”; “Ein lesenswerter Titel, der Klarheit schafft”; “Ein offenes und ehrliches Buch, das einige meiner >falschen< Vorstellungen geradegerückt hat”. Aber genug der Lobhudelei.

Der Herausgeber freut sich indes über die mehrheitlich positive Resonanz von der Maklerschaft.  Viele Makler bestätigen die im Buch geschilderten Sachverhalte und halten den Inhalt zuweilen sogar für geeignet, an ihre Auftraggeber weiterzugeben. Erste Feldversuche laufen bereits. Über die Ergebnisse werden wir berichten, verspricht Verleger Probst.

O-Töne: “Da wissen die (Annahme: die Auftraggeber) endlich mal, was sie an einem Profimakler haben”; “Der Inhalt ist geeignet, dass die pauschalen Vorurteile gegen die Makler irgendwann mal aufhören”; “Schwarze Schafe gibt es überall – hier wird geschildert, wie der Kunde sie rechtzeitig erkennen kann. …find’ ich gut!”.

Natürlich gibt es auch negative Stimmen seitens der Makler, die sich jedoch beim näheren Hinsehen eher als Rechtfertigung entpuppen. Eine Auswahl davon finden Sie in den Amazon Rezensionen.

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Ein Tipp für alle, die sich gerne selbst mal ein Bild machen und/oder mitreden möchte. Im Immoverlag-Direktshop gibt es derzeit wegen Umstrukturierungsmaßnahmen 50% Rabatt! »zum Shop

Vorsicht vor Betrug bei Immobilienangeboten

Nachdem bereits vor einigen Wochen immowelt.de die Seite “Schutz vor Immobilienbetrug” ins Leben gerufen hat, hat nun Immobilienscout24.de mit der Seite “Sichere Immobiliensuche” nachgezogen.

Zwei der aktuellen Maschen wurden zudem auf xing.com in der Gruppe Immobilien-Lobby von Ralf Cabel, Cabel Immobilien, vorgestellt und derzeit diskutiert:

Masche 1: Ausländischer ‘Privatanbieter’ bietet meist in Ballungszentren mit studentischem Umfeld günstig eine kleine , oft möblierte Wohnung an und verlangt für die Übersendung von Detailinformationen eine ‘Sicherheitsgebühr‘ via ‘Western Union’ o. ä.

Masche 2: ‘Maklerfirma’ inseriert günstige Wohnungen mit rudimentären Informationen, meist geklauten Bildern und dem verlockenden “provisionsfrei” . » weiterlesen

Makler in Not

Die Diskussion um die Maklergebühren wäre überflüssig, wenn die Herrschaften für ihre Provision eine ordentliche Leistung erbringen würden.

Gefühlte 99 Prozent der in Österreich lebenden Menschen, die irgendwann einmal mit Wohungsmaklern zu tun hatten, sind froh, wenn sie mit dem Berufsstand nichts mehr zu tun haben. Ausnahmen bestätigen die Regel. Ab September dürfen “nur” noch zwei statt drei Monatsmieten Vermittlungsprovision kassiert werden. Das ist gut so. Es kann aber nur ein Zwischenschritt zu einer Totalreform sein. Von Jubelstimmung kann also nicht die Rede sein. Eigentore der Makler. »weiterlesen

Quelle: wirtschaftsblatt.at

So schützen Sie sich vor Reinfällen. Worauf es bei der Maklerauswahl wirklich ankommt »weiterlesen

Wir meinen: Gleichwohl in Deutschland die Maklerprovision für die Wohnraumvermittlung bereits seit langem auf 2 Nettomieten zzgl. MwSt. gedeckelt ist (Wohnraumvermittlungsgesetz, WoVermittG), dürften die Gefühle der (Neu-)Mieter bei uns ähnlich sein. Auch hier werden die Leistungen, die Mieter vom regelmäßig vom Makler erhalten, häufig als zu teuer empfunden.

Veräußerungsgewinn von Immobilien (Spekulationssteuer) – häufig Neuberechnung erforderlich

Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungs-geschäften teilweise verfassungswidrig

Die Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungsgeschäften unterlagen nach der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Rechtslage der Einkommensteuer, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zwei Jahre betrug (sog. Spekulationsgeschäfte). Nach dem Regierungswechsel im Jahr 1998 wurde die Veräußerungsfrist durch das am 31. März 1999 verkündete Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 auf zehn Jahre verlängert (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG). Nach § 52 Abs. 39 Satz 1 EStG galt die neue Frist erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 1999, bezog aber – rückwirkend – auch bereits erworbene Grundstücke ein, sofern der Vertrag über die Veräußerung erst im Jahr 1999 (oder später) geschlossen wurde.  »weiterlesen

Quelle: Bundesverfassungsgericht / Pressestelle

Immobilienmakler werden immer dreister

Neue Masche soll Kunden locken!

von Stephan Probst

Die Gier der Immobilienmakler nach Vermittlungsangeboten scheint unendlich. Nachdem vor nunmehr fast einem Jahr das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten und die so genannten „Cold Calls“ verboten worden sind, haben sich die Makler eine neue perfide Masche einfallen lassen Privatanbieter in Ihre Fänge zu treiben.

„Kaltakquise“ war gestern. Heute heißt das Zauberwort: „Verunsicherung!“ » weiterlesen

Der Immobilien-Code

Inserate und Exposés

Von Oliver Alegiani

Wissen Sie, welche geheimen Botschaften sich hinter den Formulierungen in Immobilienanzeigen verbergen? Was meint ein Makler mit den Worten “Liebhaberobjekt” oder “seriöses Umfeld”? Capital entschlüsselt die Sprache der Inserate – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Potenzielle Immobilienkäufer, die schon seit längerem auf der Suche nach dem richtigen Objekt sind, wissen nur zu gut, wie viel Zeit und Aufwand erforderlich sind, um die passende Immobilie endlich zu finden. Zieht sich der Weg zu den eigenen vier Wänden doch oft über etliche Monate hin, in denen zahlreiche Objekte besichtigt werden. »weiterlesen

Quelle: capital.de

Wir meinen: Alle Jahre wieder im Sommerloch werden derartige Übersichten über angebliche Code in der Immobilienwirtschaft veröffentlicht. Gleichwohl gibt es sie nicht wirklich. Was dem Anbieter negativ erscheint wird ohnehin in Angeboten verschwiegen und übertrieben allemal – egal mit welchen Worten.

Immobilienmakler – Licht am Ende des Tunnels?

Reichen neue Kodizes als nachhaltiger Schutz vor der Auftraggeberflucht?

von Stephan Probst

Kritiker bestätigen der Zunft der Immobilienmakler schon lange einen ausgeprägten Tunnelblick, wenn es um die Bedürfnisse des Marktes geht. Doch die Kundschaft, Mittel zum Zweck und leidenserprobt rebelliert und stellt zunehmend höhere Anforderungen an die als raffgierig und selbstgefällig verschrienen Makler.

Diese Botschaft scheint, wenn auch noch nicht bei der überweigenden Zahl der Makler selbst, zumindest bei den Interessenvereinigungen IVD (Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.) und RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) nun endlich angekommen zu sein. » weiterlesen

Vermieter können leichter kündigen

Von Stephan Freund | immobilien-kompass.de

Sie ist seit Jahrzehnten ein Dauerstreitthema vor deutschen Gerichten: Die Kündigung der Wohnung durch den Vermieter, weil dieser Eigenbedarf anmeldet. Mietrechtsexperte Stephan Freund erklärt, wie Vermieter von einem BGH-Urteil profitieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Vermieter gestärkt und den Kreis der möglichen privilegierten Familienangehörigen – also den Kreis der Personen, für die Eigenbedarf ohne Darlegung zur sozialen Bindung geltend gemacht werden kann – erweitert (BGH-Urteil vom 27.01.2010, Az.: VIII ZR 159/09). »weiterlesen

Quelle: capital.de

Maklerbeauftragung und Honorierung | Vertragsinhalte und Ausgestaltung

Makler-Alleinauftrag – Empfehlungen des Immobilienverbandes IVD

Wer als Eigentümer eine Immobilie verkaufen will, steht regelmäßig vor der Frage, ob er einen oder mehrere Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen soll. Die Rolle eines zentralen Immobilienmaklers als Ansprechpartner für den Eigentümer und für alle Kaufinteressenten ist das Leitbild des Makleralleinauftrages. Die neue DIN-Norm für Maklerdienstleistungen spricht eine Empfehlung für den Abschluss eines Makleralleinauftrages aus (DIN EN 15733). Die folgenden Bestandteile sollte ein Makleralleinauftrag in dem Fall haben: »weiterlesen

Quelle: Ratgeberimmobilienmakler’s Blog

Wir meinen: Auch wenn sich die Empfehlungen des IVD auf die DIN EN 15733 berufen, sollten die Erläuterungen nicht ungeprüft übernommen werden, da sie nach unserer Kenntnis nicht immer mit der gültigen Rechtsprechung korrespondieren.